Häufige Fragen

Nein. Die „EG-Glühlampenverordnung“ verbietet keine bestimmten Lampenarten. Sie setzt jedoch Anforderungen an die Effizienz und die Gebrauchstauglichkeit von Lampen. Da die üblichen Glühlampen diese Anforderungen nicht erfüllen können, müssen sie – von Ausnahmen abgesehen – nach und nach vom Markt weichen.

Einerseits ist es möglich die sogenannten Energiesparlampen zu verweden, andererseits auf die neue LED-Technik zu setzen. Die Nachteile der Energiesparlampen sind die hohe Belastung durch Quecksilber und andere Giftstoffe für Mensch und Umwelt. Die Vorteile der LED-Technik finden Sie hier.

Das kommt auf den Lampentyp an, der derzeit verwendet wird. In der Regel sind es zwischen 60 % bei T8 Röhren und 90% Glühlampen.

Die Wartungskosten sind nahezu zu vernachlässigen, da die Lebensdauer von LEDs sehr viel höher ist, als von herkömmlichen Leuchtmitteln. Eine durchschnittliche Lebensdauer von 50.000h entsprechen ca. 6 Jahre im 24h-Dauerbetrieb.

Die Betriebskosten fallen viel geringer aus, da die kostspielige Wartung entfällt und im Betrieb weniger Strom verbraucht wird. Die relativ kurzlebigen traditionellen Lichtsysteme erfordern eine regelmäßige Wartung und meist auch den Austausch der Leuchten.

Mit LEDs kann jegliches Farbspektum abgebildet werden. Dies ermöglicht bis zu 16 Mio. Farben.

LEDs sind schock- und erschütterungsresistent. Damit erhöhen sich die Einsatzgebiete.

Ja, denn die meisten LED-Lampen haben einen standardisierten Sockel und eine integrierte Elektronik. Somit ist der Austausch ohne Probleme möglich.

Nein. LEDs erzeugen keine UV-Strahlung. Somit verringert sich die Anzugswirkung gegenüber Insekten.

Nein. LEDs erzeugen keine IR-Strahlung. LEDs sind damit ohne jegliche Bedenken einzusetzen.

LEDs erzeugen viel weniger Wärme als herkömmliche Leuchtmittel. Damit sind sie für alle Anwendungsbereiche geeignet.

Die durchschnittliche Lebensdauer von LED-Lampen beträgt je nach Qualität 30.000 h – 50.000 h.

Ja, LED-Lampen mit 700 lm bzw. 1200 lm sind genauso leuchtstark wie gewöhnliche 60 W oder 100 W Birnen.

Um weißes Licht zu erzeugen, wird das Licht von blauen LEDs durch meist phosphorhaltige und damit gelbe Leuchtstoffe geleitet. Durch die Zusammensetzung des Leuchtstoffes wird die Lichtfarbe gesteuert.

Je höher die Farbtemperatur einer LED-Röhre ist, desto größer ist die Lichtausbeute. Der Unterschied im Lichtoutput zwischen 3000°K und 6500°K liegt etwa bei 10%. Der Grund dafür liegt in der unterschiedlich lichtdurchlässigen Lumineszenz-Schicht in der die Halbleiterkristalle eingebettet oder eingekapselt sind. Die warmweiße Schicht enthält nämlich mehr Rot und das führt zu einer geringeren Effizienz.

Eine licht-emittierende Diode (LED) ist ein Halbleiterbauelement, das inkohärentes Licht in einem engen Spektralbereich emittiert, wenn es in Vorwärtsrichtung elektrisch betrieben wird. Bei einer LED wird der physikalische Effekt der Elektrolumineszenz angewendet. Zwei Materialsysteme (AllnGaP oder InGaN) werden benutzt, um LED mit hoher Helligkeit in allen Farben von Blau bis Rot und auch in Weiß (Lumineszenzkonversion) zu erzeugen. Dabei sind unterschiedliche Spannungen erforderlich um die Diode in Durchlassrichtung zu betreiben. Die Farbe des Lichts hängt vom verwendeten Halbleiter-Material ab.

In Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit ist es von Nöten 12 V LED-Produkte zu verwenden, um einen gewissen Schutz zu ermöglichen.

Ja, denn sie verwenden keine giftigen Stoffe wie Quecksilber und sparen im Betrieb eine große Menge an CO2.

Die volle Lichtleistung von LEDs ist sofort verfügbar und liefert flackerfreies Licht.

Ist ein Vorschaltgerät eingebaut, gilt die Lampe als Gerät und ist als solches getrennt zu entsorgen. Auch LED-Lampen sind wie Steckernetzteile, Fernseher und andere im Haushalt eingesetzte Geräte über eine kommunale Sammelstelle – zum Beispiel den „Wertstoffhof“ – zu entsorgen. Mit einer Abgabe der als Altgeräte geltenden Altlampen tragen Sie dazu bei, wesentliche Umweltziele zu erreichen: Die Vermeidung der Freisetzung von Schadstoffen und die Verwertung von Rohstoffen. Hier gilt die Grundformel: Je mehr erfasst wird, umso mehr wird die Umwelt geschützt.

Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmen Lampentechniken, sondern setzt Anforderungen an Lampen, die für einen Teil der Hochdruck-Quecksilberdampflampen dazu führen, dass diese vom Markt weichen müssen.

Alle von der Verordnung betroffen Hochdruckentladungslampen müssen 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung – dies dürfte Mitte 2015 sein – gewisse Effizienzanforderungen erfüllen, die so streng sind, dass Hochdruck-Quecksilberdampflampen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die moderne LED-Technik kann aufgrund der hohen Lichtausbeute und der Abdeckung des gesamten Farbspektrums sehr gut zur Pflanzenzucht verwendet werden. Hohe Blauanteile sorgen in der Wachstumsphase für ein kräftiges und gesundes Heranwachsen. Auch in der Blütephase kann die Pflanze aufgrund des hohen Rotanteils hervorragend gedeihen.